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Unsere Regeln für die Be-/Entladung |
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Für die Be- und Entladung von LKW auf unserem Betriebsgelände gelten folgende Regeln: |
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Unsere Arbeitszeiten für die Be-/Entladung lauten wie folgt: Montags bis Donnerstags von 07.00 bis 16.00 Uhr Freitags von 07.00 bis 12.00 Uhr |
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Eine persönliche Sicherheitsausrüstung ist bei uns auch für jeden Besucher / Fahrer zwingend vorgeschrieben. Als minimale Sicherheitsausrüstung gilt: Bekleidung mit Sicherheitsfarben und Reflexionsstreifen an der Oberkörperbekleidung und/oder auf dem Kopf , - Warnwesten sind notfalls käuflich erwerbbar. Sicherheitsschuhe – zumindest festes Schuhwerk. Fahrern mit Clogs, Sandalen oder Barfußläufern wird der Zutritt zum Gelände verwehrt. |
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Das Betriebsgelände wird zeitweise videoüberwacht und das Sicherheitsinteresse der XXL Logistic GmbH hat Vorrang gegenüber dem Recht einzelner Personen am eigenen Bild. |
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LKW warten auf der Strasse Reiherstiegdeich bis zum Aufruf durch den Gabelstaplerfahrer. Es gibt keine auf dem Vorwege vereinbarten Zeitfenster für die Be- oder Entladung. Eine Vereinbarung über Lade- und/oder Entladezeiträume wird prinzipiell nicht getroffen, daher sind Wartezeiten im üblichen Rahmen in Kauf zu nehmen. Auf dem gesamten Betriebsgelände haben Flurförderfahrzeuge Vorfahrt. Den Anweisungen der Gabelstaplerfahrer ist Folge zu leisten. Parken auf der Fahrstrasse ist nicht gestattet. Es ist ferner nicht gestattet, sich ausserhalb der eigenen Be/Entladungzeit auf dem Gelände aufzuhalten. Eine Haftung für Kosten und Schäden durch eventuelle Unfälle kann nicht übernommen werden. |
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Gewaltbereitschaft und/oder Aggression werden bei uns weder im Büro noch auf dem Außengelände geduldet und führen zu einer Strafanzeige. |
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Der Fahrer des Gabelstaplers muss durch das Fahrpersonal bei der Be- bzw. Entladung eingewiesen werden. Eventuelles Einhängen von Schlaufen / Gurten am Stapler ist durch den/die LKW Fahrer vorzunehmen. Zuwiderhandlungen schließen eine Haftung von XXL Logistic GmbH für Schäden an der Ladung bzw. am Transportmittel aus. Fehler bei der Einweisung bzw. resultierend aus Kommunikationsschwächen und/oder mangelnder Kommunikation führen nicht zu einer Haftung durch XXL Logistic GmbH. Alle zum Umschlag angelieferten Kolli müssen eine korrekte Markierung mit den Gewichten und Maßen sowie eine genaue Bezeichnung von Anschlagspunkten / Lastschwerpunkten in üblicher Form ausweisen. Sollten beim Umschlag ungenügend bezeichneter Kolli Schaden entstehen, der bei korrekter Bezeichnung hätte vermieden werden können, schliessen wir jegliche Haftung/Verantwortung aus. |
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Ladungshilfs- und Ladungssicherungsmittel sind durch den LKW zu gestellen. Eine Entsorgung nicht mehr benötigter Ladungshilfs- bzw. Ladungssicherungsmittel wird nur gegen Erstattung der Kosten vorgenommen. Ladungshilfs- bzw. Ladungssicherungsmittel werden durch XXL Logistic GmbH nicht gestellt und können bei uns auch nicht käuflich erworben werden. Die Ladungssicherung auf beladenen LKW wird immer dokumentiert. |
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Bei Anlieferung an anderen Plätzen als am Reiherstiegdeich muss die Anlieferung immer vorher in schriftlicher Form angemeldet werden und deren Akzept wird ausdrücklich mit einer Registrierungsnummer bestätigt. Das Akzept der Anlieferung gilt für die Anlieferung, aber nicht für eine spezielle Zeitspanne und/oder ein bestimmtes Zeitfenster. Auch hier gilt, dass die Abladung in der Reihenfolge des Eintreffens vorgenommen wird. Spezielle Verpackungen, wie mitgenommene oder fliegende Kisten bzw. unverpackte Güter, die nur per Kran abgeladen werden können, sind von der Automatik der vorgenannten Reihenfolge ausgeschlossen, da eine Kranung nicht zu jeder Zeit möglich ist. Sollte die Anlieferung per Seeschiff/Binnenschiff und/oder Schute/Kahn am Aussengelände Antwerpenstrasse stattfinden, so sind alle Kosten für das Anschlagen aus dem Transportmittel bis gelöscht Kai zu Lasten des Anlieferers. Die Übernahme der entsprechenden Kosten ist in diesem Fall durch einen Anlieferschein A08 vorab zu garantieren. Eine Übersendung eines A08 per Fax/mail führt nicht automatisch zu einem Akzept. Anlieferungen müssen 48 Stunden vorher angemeldet werden. Für andere Plätze als am Reiherstieg gilt, der von uns genannte/offerierte Preis beinhaltet den einmaligen Umschlag der Güter, sollte aufgrund vorzeitiger Anlieferung vor Verfügbarkeit vom Equipment oder später Freistellung desselben ein mehrfacher Umschlag notwendig sein, so sind entsprechende Kosten fällig und werden zusätzlich berechnet. Die Anlieferung muss bis 12.00 Uhr des Werktages vor dem Ladeschluss abgeschlossen sein. Falls eine Anlieferung per Schute/Barge am Containerterminal durch XXL Logistic GmbH vorgesehen ist, werden eventuelle Wartezeiten der Schute/Barge, die aus einer verspäteten Anlieferung resultieren, mit Euro 300,00 per 30 Minuten oder Teil davon berechnet. Alle weiteren Sonderleistungen wie etwaige Verwiegung, Gestellung eines Gerätes bei Verpackungen etc werden ebenfalls separat berechnet. |
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Den Transport von anderen Plätzen als Reiherstiegdeich zum Containerterminal nehmen wir in unserer Wahl per Barge/Schute oder Tieflader vor. Etwaige entstehende Extrakosten am Containerterminal für eine Entladung ex Schute/Barge werden von uns nicht übernommen. Sollte die Witterung eine Verladung per Schute/Barge gefährden, so lehnen wir eine Haftung für Kosten/Schäden, die aus der nicht erfolgten Anlieferung entstehen, ab. Für höhere Gewalt können wir nicht haften. |
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Umstauarbeiten auf LKW werden nur nach vorheriger Auftragserteilung vorgenommen, eine Haftung der XXL Logistic GmbH für Schäden jeglicher Art bei Umstauarbeiten auf LKW/Trailer wird ausgeschlossen. Sofern Müll auf der Strasse/dem Betriebsgelände entsorgt wird, behalten wir uns eine Berechnung der Müllbeseitigung vor. |
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Diese Regeln gelten als verbindlich und die Bereitstellung von LKW und/oder anderen Transportmitteln für die Be- und/oder Entladung gilt als Akzept der vorgenannten Konditionen. |
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XXL Logistic GmbH - We're Cargo People... |
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